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Neue Beitragsordnung

Am 30. Januar fand die jährliche Mitgliedsversammlung des Deutschen Bundesverbandes funktionaler Fitness statt. Gut 30 Teilnehmer befassten sich mit den Jahresberichten der Vorstandsmitglieder und erfuhren von den Plänen des Vorstands zur Veranstaltung der Deutschen Meisterschaft in Zeiten von COVID-19.

Folgende Themen standen unter anderem auf der Tagesordnung:

  • Anpassung des Zeitplans der Deutschen Meisterschaft
  • Kriterien für die Kaderauswahl von Hochleistungsathleten
  • Strategie der Sponsorengewinnung
  • Mitgliederentwicklung und Finanzen in 2020
  • Beitragsordnung

Beitragsordnung

Einer der Punkte auf der Tagesordnung war die Abstimmung über die Beitragsordnung. Die Satzung des Verbandes sieht diese vor und verweist auf diese für alle Details zu den der Mitgliedsbeiträgen. Dazu gehören die Höhe der Beiträge und die Zahlungsintervalle.

Der Vorstand bereitete einen Entwurf vor, der den Mitgliedern im Vorfeld zugesandt wurde. Zur Abstimmung stand folgende Beitragsstruktur:

Mitgliedsbeiträge DBVfF

Die Beitragsordnung wurde mit 24 Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen angenommen. Sie tritt zu März 2021 in Kraft. Damit haben Mitglieder in Zukunft die Möglichkeit, ihren Jahresbeitrag in wählbaren Zahlungsintervallen zu begleichen. Die Höhe des Gesamtjahresbeitrages ändert sich dadurch nicht.

  • jährlich (einmal pro Jahr)
  • halbjährlich (alle 6 Monate)
  • vierteljährlich (alle 3 Monate)
  • monatlich 

Der Vorstand bittet die Mitglieder, die Zahlungsintervalle so groß wie möglich zu wählen, sofern es den Mitgliedern möglich ist. Dies hält den Verwaltungsaufwand und die -kosten niedrig.

Fällig wird der Teilbeitrag immer zu Beginn des Intervalls.

Bestehende Mitglieder, die ihr Zahlungsintervall umstellen möchten, können sich per Mail an den Verband mit ihrem Umstellungswunsch wenden. Neumitglieder können ihr Intervall im Antragsformular einfach wählen.

Der Lastschrifteneinzug wird zu Beginn des nächsten Intervalls umgestellt. Das heißt in der Praxis: Wenn ein Mitglied im Februar 2021 auf halbjährliche Zahlungen umstellt, erfolgt der erste Einzug vom Halbjahresbeitrag zu Juli 2021. Bis dahin wird monatlich eingezogen. Wenn ein Mitglied auf jährliche Zahlungen umstellt, wird diese Änderung erst im Januar 2022 umgesetzt werden.

 

Boxmitgliedschaften

 

Außerdem stehen nun die Beiträge für Sportler fest, die einer Mitgliedsbox des DBVfFs angehören. Die Mitgliedschaft von Boxen ist zur Zeit noch nicht möglich, soll aber zu März beantragt werden können. Der Vorstand befindet sich dazu bereits in den Vorbereitungen. Durch ermäßigte Beiträge setzt der Verband einen Anreiz für Boxen der funktionalen Fitness, Mitglied im Verband zu werden. Boxen können ihren Trainierenden, die am Wettkampfbetrieb des Bundesverbandes teilnehmen möchten oder diesen unterstützen möchten, so günstigere Verbandsbeiträge ermöglichen. Die Umstellung auf die ermäßigten Beitragssätze erfolgt jeweils zu Beginn des Kalenderjahres.

Weitere Infos zur Boxmitgliedschaft folgen.

Die Beitragsordnung ist zur Einsicht im Footer der Website verlinkt.

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